Corona New´s und die Auswirkungen für uns.

Hier gibt es die aktuellen Info´s der Landesverordnung ( LV-SH )
des Kreises NF
und was es für uns im Sportbetrieb bedeutet.
Bei offenen Fragen bzgl. des Sportbetriebes
könnt Ihr nebenstehendes Formular verwenden.

Bei Fragen

Senden Sie uns eine Nachricht. Wir melden uns bei Ihnen!


Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:


Mit der Neuen Verordnung wird uns ein hohes Maß an Eigenverantwortung auferlegt .


   

Zutritt nur für Personen ohne Erkältungssympthomen

Sportartenspezifisches Hygienekonzept

Maßnahmen des lokalen Lüftungskonzeptes sind zu beachten

Bei Betreten der Hallen Hände desinfizieren

Auf Verkehrswegen und wo es Eng wird immer ein MNS tragen

Benutzte Gegenstände sind zu desinfizieren


Bei Tunieren über 100 anwesenden Personen gilt § 5 LVO SH entsprechend.

 


 

§ 11 Sport


(1) Auf die Sportausübung und -anleitung findet § 5 keine Anwendung.


(2) Die Veranstalterin oder der Veranstalter von Sportangeboten in Sportanlagen in geschlossenen Räumen, Schwimm-, Spaß- oder Freibädern hat nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept zu erstellen, das auch das besondere Infektionsrisiko der ausgeübten Sportart berücksichtigt.


(3) Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat bei Wettbewerben innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 zu erstellen.



(4) Für Zuschauerinnen und Zuschauer beim Training oder Sportwettbewerben gilt § 5 entsprechend.


Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO)

Verkündet am 18. März 2022 um 20:20 Uhr, in Kraft ab 19. März 2022. (§ 12 tritt mit der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt § 12 der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 1. März 2022 außer Kraft.)



            

Hier geht es zur aktuellen Landesverordnung